
Mit dem endgültigen Inkrafttreten der neuen UNECE-Regelung Nr. 58-03 für hintere Unterfahrschutzeinrichtungen an Nutzfahrzeugen im September 2021 müssen Hersteller ihre Fahrzeuge mit entsprechenden, zu dieser Regelung konformen Schutzeinrichtungen ausstatten.
Im Zuge der Neugestaltung dieser Regelung hat DHOLLANDIA bei den Produkten DH-LM (stehende Hebebühnen) und DH-SM (unterfahrbare Hebebühnen) die Unterfahrschutzeinrichtungen bereits erneuert, um allen Kunden rechtzeitig vor den vorgegebenen Daten konforme und homologierte Lösungen anbieten zu können.
Bei den entsprechenden Entwicklungsarbeiten hat DHOLLANDIA hinsichtlich der neuen Vorgaben in Bezug auf Positionierung und Verformbarkeit einen optimalen Kompromiss zwischen höherer mechanischer Festigkeit und Härte und geringem Gewicht sowie Kostenneutralität gefunden.